Mit einer sogenannten vermögensverwaltenden Gesellschaft mit beschränkter Haftung (vvGmbH) können vermögende Privatkunden Steuern sparen. Doch auch andere Gründe können dafür sprechen, sein Vermögen in diese Rechtsform zu übertragen.

Die GmbH, also die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, ist eine der häufigsten Rechtsformen von Unternehmen in Deutschland. Zumeist soll sie den Eigentümer davor schützen, dass er bei einer Insolvenz oder einem Haftungsfall der Firma mit seinem privaten Vermögen ebenfalls haftet. Dass diese Gesellschaftsform auch bei vermögenden Privatpersonen eine Überlegung wert sein kann, ist dagegen weniger bekannt.

Grundsätzlich funktioniert eine vvGmbH wie jede andere GmbH. Allerdings hat die vvGmbH kein operatives Geschäft. Ihr Geschäftszweck besteht vielmehr darin, Gewinne aus Kapitalvermögen zu erzielen.

Der größte Vorteil einer GmbH ist, dass das private Vermögen im Fall von privaten oder finanziellen Problemen geschützt ist. Zudem kann es steuerlich von Vorteil sein, das Privatvermögen in eine vermögensverwaltende GmbH einzubringen.

Das zahlt sich etwa im Erbfall aus. Denn anders als bei einem Wertpapierdepot oder einer Immobilie, die direkt vererbt wird, erben die Hinterbliebenen bei der vvGmbH einen Anteil an einem Unternehmen. Nach geltendem Recht fällt bei der Vererbung einer GmbH keine Erbschaftsteuer an, wenn die GmbH sieben Jahre lange weitergeführt wird. Die Höhe des zu vererbenden Vermögens spielt dabei keine Rolle. Darüber hinaus sind die Erben nicht gezwungen einen Teil der Vermögenswerte zu verkaufen, um die Erbschaftssteuer bezahlen zu können.

Ob sich das lohnt, muss im Einzelfall betrachtet werden. Denn die Übertragung ist nicht immer einfach. So müssen etwa Wertpapiere zunächst im Privatvermögen verkauft werden. Dabei fällt Abgeltungssteuer an. Der Verkaufserlös kann dann in die GmbH eingebracht werden, um dort die Werte neu zu kaufen. Theoretisch gibt es zwar die Möglichkeit, die Wertpapiere direkt zu übertragen. Das geht allerdings nur unter der Aufdeckung der stillen Reserven. Zudem ermöglichen viele Brokerbanken eine Übertragung nicht. Daher sollte bei hohen Vermögen die Überlegung, eine vvGmbH zu nutzen, möglichst frühzeitig erfolgen, um hohe Steuerbelastungen zu vermeiden.

Bei der Gründung fallen zudem einmalig etwa 2.500 bis 3.000 Euro Kosten an. Jährlich müssen zudem die Buchhaltung und die Erstellung des Jahresabschlusses bezahlt werden. Hier ist Minimum mit weiteren 3.000 Euro zu rechnen. Diese Summe muss über Steuervorteile reingeholt werden, damit es sich rechnet. Das erfordert eine Mindestrendite, welche die Anlagen in der vvGmbH erzielen müssen. Gesenkt werden können die Einnahmen über die Betriebsausgaben. Dazu ist es wichtig, sich überlegen, welche Ausgaben über die vvGmbH abgewickelt werden können.

Als Faustregel gilt: Ab 500.000 Euro und einem hohen laufenden Einkommen ist die vermögensverwaltende GmbH mit großer Wahrscheinlichkeit profitabel. Bei niedrigeren Summen kann es sinnvoll sein, jedoch muss man genau hinsehen und es erfordert eine genaue Analyse des Steuerberaters. Nicht zuletzt ist zu beachten, dass die Abwicklung einer vvGmbH bis zu drei Jahre dauern kann.

Wirklich sinnvoll ist die Gründung einer vvGmbH, wenn man einen langfristigen Anlagehorizont hat und es um die Einbringung großer Vermögen, vor allem von Immobilien, Aktien und Derivaten geht.