Kundinnen und Kunden von unabhängigen Vermögensverwaltern zählen häufig bereits zu der Kategorie Senioren. Vertrauen ist grundsätzlich die Basis einer Zusammenarbeit in der Vermögensverwaltung und in der Zusammenarbeit mit Senioren hat Vertrauen nochmals eine besondere Bedeutung.

Da wir in der Vermögensbetreuung auch für mehr als 20 gemeinnützige Stiftungen tätig sind und einige dieser Stiftungen regelmäßig auch Erbschaften erhalten, sehen wir konkret was Banken ihren Seniorenkunden in der Vermögensanlage in das Depot gekauft haben. Oft sind es offene Immobilienfonds, die als „Sachwertanlage“ mit hohen Ausgabeaufschlägen und Bestandsprovisionen für die Bank in den letzten Jahren vor dem Ableben erworben wurden. Ebenso eigene Zertifikate mit entsprechenden Kosten sowohl als Platzierungsprovision als auch mit verstecken Kosten. Dass sich in den Nachlassdepots im Regelfall fast nur bankeigene Fonds befinden, gehört bereits zum Alltag. Diese aufgeführten Wertpapiere wurden vermutlich auch aufgrund eines bestehenden Vertrauensverhältnisses zwischen den Seniorenkunden und der jeweiligen Bankberatung gekauft. Nach Eingang der Wertpapiere in den Stiftungsdepots verkaufen wir fast immer die gesamten Bestände und erwerben festverzinsliche Wertpapiere mit guten, planbaren Zinserträgen oder ausgewählten Einzelaktien oder natürlich auch kostengünstige ETF. Bei der Abwicklung dieser Transaktionen, denken wir uns regelmäßig, dass die Seniorenkunden bei ihrer Bank eigentlich auch Anspruch auf eine diesbezügliche Depotzusammensetzung gehabt hätten, so wie dies bei unseren Vermögensverwaltungskunden der Regelfall ist.

Bei Senioren-Neukunden in der Vermögensverwaltung, sind wir wie bei allen anderen Kunden gefordert, eine Bestandsaufnahme der bestehenden Wertpapieranlagen aber auch z.B. von bestehenden Versicherungen vorzunehmen. Hier stellen wir häufig fest, dass nicht alle Versicherungen noch benötigt werden oder dass manche Versicherungen völlig überdimensioniert sind.

Ein wesentlicher Teil der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit Senioren ist die Nachfolgeplanung. Hier ist in persönlichen Gesprächen zu klären, ob Familienangehörige bestehen und welche Familienangehörigen als Erben bedacht werden sollen. Auch Vermächtnisse für nahestehende Personen bis zu der steuerfreien Höhe von Euro 20.000,00 werden immer häufiger gewünscht. Sofern Erbengemeinschaften wahrscheinlich sind, mit möglichen Streitigkeiten im Rahmen der Erbaufteilung, ist auch die Einsetzung einer Testamentsvollstreckung empfehlenswert.

Immer häufiger ist auch unsere besondere Kompetenz bezüglich der Möglichkeit einer gemeinnützigen Stiftungsgründung posthum gefragt. Im § 52 der Abgabenordnung sind alle gemeinnützigen Zwecke aufgeführt. Im Regelfall besprechen wir dann, welche Zwecke gefördert werden sollen und wer die Stiftung führen soll. Da es seit über 10 Jahren auch die Möglichkeit von Verbrauchsstiftungen gibt, muss es keine unendliche Stiftung sein. Bereits mit einer Mindestlaufzeit von 10 Jahren sind Verbrauchsstiftungen möglich. In den meisten Fällen werden Laufzeiten von 20 – 30 Jahren gewählt, da der Stiftungsvorstand und ein eventueller Nachfolger dann diese Stiftung bis zum Ende begleitet.

Da ich mich ebenfalls bereits als Senior betrachte, habe ich auch einen entsprechenden Blickwinkel, welche besonderen Aufmerksamkeiten in einer guten und vertrauensvollen Zusammenarbeit wichtig sind.