Vielen Eltern und Großeltern ist es ein Bedürfnis, schon zu Lebzeiten für Ihre Kinder und Enkel vorzusorgen. Wenn auf diesem Wege größere Vermögenswerte in unerfahrene Hände gelangen, birgt das Gefahren. Mit dem sogenannten 99/1- Modell kann sicher und steuerfrei geschenkt werden.

Was gibt es Schöneres als die strahlenden Augen, wenn Großeltern Ihre Enkel beschenken? Am liebsten haben diese natürlich Spielzeug, einen neuen Laptop oder das neueste Handy. Oft wollen Opa und Oma aber Geld schenken, um die Zukunft ihrer Enkel abzusichern. Bis zu 200.000 Euro sind alle zehn Jahre steuerfrei möglich. Doch während viele Großeltern solch große Summen als Basis für einen künftigen Vermögensaufbau sehen, denken junge Leute oft kurzfristiger. Wie lässt sich sicherstellen, dass die Enkel das geschenkte Vermögen nicht für eine Weltreise, ein teures Auto oder Ähnliches ausgeben?

Ein Prozent des Vermögens bleibt bei den Großeltern

Damit das Kapital nicht für kurzfristigen Konsum ausgegeben wird, können vergleichsweise komplizierte Schenkungsverträge erstellt werden. Darin lässt sich sicherstellen, dass die Beschenkten das Geld nur in Absprache mit den Großeltern ausgeben dürfen. Es gibt aber auch eine deutlich einfachere Möglichkeit: Der Abschluss einer fondsbasierten Versicherungsstruktur. Bei dieser sind ein oder beide Großelternteile Vertragsinhaber. Die Police übertragen sie zu 99 Prozent an das Enkelkind. Ein Prozent gehört weiter den Schenkenden.

Steuerfreie Auszahlung an das Enkelkind durch 99/1-Modell

Das hat den bedeutenden Vorteil, dass die Großeltern eine Sperrminorität haben. Verfügungen und Kündigungen können nur einstimmig erfolgen. Dem Enkelkind gehört zwar 99 Prozent des Geldes, es kann aber nicht einfach einen Teil entnehmen oder den ganzen Vertrag auflösen.

Im Erbfall kann diese Sperrminorität an die Eltern übertragen werden. So ist das Vermögen längere Zeit unter Kontrolle. Natürlich kann das Enkelkind auch direkt den fehlenden Prozentpunkt bekommen und dann über das Vermögen frei verfügen. Der besondere Clou bei dieser Konstruktion: Während der Vertragslaufzeit sammeln sich sämtliche Erträge ohne Abzug der Abgeltungssteuer an. Im Erbfall erfolgt die Auszahlung an das Enkelkind steuerfrei. Ein 99/1-Modell ist somit die ideale Basis für einen Vermögensaufbau der nächsten Generationen.

Quelle Fallbeispiele: Standard Life