Rechtshinweise

 

Unsere Konditionsgestaltung ist fair und transparent. Die Interessen unserer Kunden stehen jederzeit im Mittelpunkt unseres Handelns. Das Vermögensverwaltungshonorar errechnet sich aus dem durchschnittlich verwalteten Vermögen p.a.. Auf Kundenwunsch bieten wir einen reduzierten Honorarsatz in Verbindung mit einer Gewinnbeteiligung an. Die Gewichtung dieser beiden Komponenten wird gemeinsam vereinbart.

Einhaltung der EU-Ratingverordnung:

Für den Fall, dass wir unseren Entscheidungen im Rahmen des Wertpapierdienstleistungsgeschäfts externe Ratings zu Grunde legen, verwenden wir ausschließlich Ratings von ESMA – Registrierten Ratingagenturen in der EU oder den EWR Staaten.

Wir stützen uns nicht automatisch auf externe Ratings. Bei der Auswahl der eingesetzten oder vermittelten Finanzinstrumente setzen wir auch ein internes Research ein, das durch die Geschäftsleitung persönlich überwacht wird. Hierzu tragen wir entsprechende Daten aus frei zugängigen Kapitalmarktinformationen zusammen und nehmen Analysen vor. Zur Informationsgewinnung nutzen wir insbesondere Research namhafter Unternehmen.

Bei Anleihen sind dies insbesondere S&P, Moodys und Fitch. Ratings von Ratingagenturen die ihren Sitz nicht in der europäischen Union haben und nicht gemäß der EU-Ratingverordnung registriert sind, dürfen wir selbstverständlich auf Grund einer EU-Vorschrift nicht verwenden. Im Zweifelsfall können Sie gerne unseren Compliance Beauftragten kontaktieren.

Nutzungsberechtigung

Die TOP Vermögen AG räumt Ihnen, wenn Sie diese Website besuchen, eine widerrufliche, nicht exklusive, nicht übertragbare und beschränkte Erlaubnis zur Benutzung der Website ein. Dies gilt nur, wenn Sie diese Nutzungsbedingungen anerkennen und die darin aufgestellten Einschränkungen einhalten. Es ist nicht gestattet, den Betrieb der Website zu unterbrechen oder hierauf Einfluss zu nehmen.

Sämtliche Inhalte dieser Website sind in deutscher Sprache gefasst und richten sich ausschließlich an Kunden, die ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Keine Gewähr für Inhalte

Die TOP Vermögen AG prüft und aktualisiert ständig die Informationen ihrer Website. Trotz aller Sorgfalt können sich die Daten inzwischen verändert haben. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen und Daten ist ausgeschlossen. Dies gilt ebenso für alle anderen Websites, auf die mittels Hyperlink verwiesen wird. Die TOP Vermögen AG ist für den Inhalt der Websites, die mittels einer solchen Verbindung erreicht werden, ebenfalls nicht verantwortlich

Disclaimer

Die Informationen auf dieser Website dienen ausschließlich Ihrer eigenverantwortlichen Unterrichtung. Sie stellen weder eine Anlageberatung, noch eine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Auch sind damit kein Angebot, keine Empfehlung und keine Aufforderung zum Treffen von Anlageentscheidungen jedweder Art verbunden. Bevor Sie eine Anlageentscheidung treffen, sollten Sie geeigneten und fachkundigen Rat einholen. Aufträge für den Erwerb von Investmentfondsanteilen, auf die auf dieser Website Bezug genommen wird, dürfen nur auf der Grundlage der aktuellen Verkaufsunterlagen erfolgen, die sich auf das jeweilige Investment beziehen. Bitte lesen Sie diese Unterlagen sorgfältig durch, bevor sie Ihre Investmententscheidung treffen.

Bitte beachten Sie, dass der Wert einer Vermögensanlage sowohl steigen als auch fallen kann. Anleger müssen deshalb bereit und in der Lage sein, Verluste des eingesetzten Kapitals hinzunehmen. Anlageergebnisse aus der Vergangenheit lassen keine Rückschlüsse auf die zukünftige Wertentwicklung zu.

Urheber- und Schutzrechte

Inhalt und Struktur unserer Internetseiten sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung von Informationen oder Daten, insbesondere die Verwendung von Texten, Textteilen oder Bildmaterial, bedarf der vorherigen Zustimmung der TOP Vermögen AG. Die Einrichtung eines Hyper- oder Inlinelinks von einer anderen Website auf unsere Website ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung untersagt.

Verschiedenes

Die TOP Vermögen AG behält sich vor, ohne Ankündigung Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Informationen oder Daten vorzunehmen. Das Nutzungsverhältnis der Website der TOP Vermögen AG unterliegt deutschem Recht. Als Gerichtsstand wird – soweit rechtlich zulässig – München vereinbart. Sollte zu irgendeiner Zeit eine Bestimmung (oder ein Teil einer Bestimmung) dieser Bedingungen nach den Rechtsnormen einer Rechtsordnung rechtswidrig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so bleiben die Rechtmäßigkeit, Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen (oder der übrigen Teile dieser Bestimmung) dieser Bedingungen in dieser oder einer anderen Rechtsordnung davon unberührt.

Grundsätze für die Ausführung von Aufträgen in Finanzinstrumenten Best-Execution-Policy für Privatkunden

Die TOP Vermögen AG hat sich Grundsätze für die bestmögliche Ausführung von Kundenaufträgen nach § 82 WpHG, Art. 64 ff. DV 2017/565 gegeben. Diese sind zwingend von allen Mitarbeitern einzuhalten, sofern nicht eine vorrangige Kundenweisung vorliegt. Im Ergebnis kann daher der Kundenbetreuer den Ausführungsplatz nicht im eigenen Ermessen bestimmen. Die sogenannten Best Execution-Grundsätze werden dem Kunden im Rahmen des Vertragsmaterials mitgeteilt. Im Privatkundengeschäft haben sich die Grundsätze stets am bestmöglichen Ergebnis im Hinblick auf das Gesamtentgelt zu orientieren.

Im Rahmen der allgemeinen Verpflichtung des Vermögensverwalters zur Wahrung der Interessen des Kunden hat der Vermögensverwalter Vorkehrungen getroffen, um sicherzustellen, dass bei Verfügungen das bestmögliche Ergebnis für den Kunden erzielt wird.

Das bestmögliche Ergebnis wird primär am Maßstab des Gesamtentgelts gemessen, d. h. am Maßstab des Kauf- oder Verkaufspreises des jeweiligen Finanzinstruments sowie der mit der Auftragsausführung verbundenen Kosten. Andere Faktoren, wie zum Beispiel Schnelligkeit und Wahrscheinlichkeit der Auftragsausführung, werden berücksichtigt, wenn sie dazu beitragen, das bestmögliche Gesamtentgelt zu erreichen. Soweit anhand des Gesamtentgelts keine Entscheidung getroffen werden kann, da dieses an verschiedenen Ausführungsorten gleich ist, sind die Wahrscheinlichkeit der Ausführung und die Schnelligkeit der Ausführung als Kriterien maßgeblich.

Um sicherzustellen, dass das bestmögliche Ergebnis für die Kunden erzielt wird, nutzt die TOP Vermögen AG bevorzugt die Handelssysteme der folgenden Depotbanken:

  • DAB BNP Paribas (BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland)
  • V-Bank AG
  • Deutsche Bank AG
  • Aquila AG
  • Hello Bank – BNP Paribas S.A. Niederlassung Österreich
  • LGT Bank AG
  • Baader Bank AG

Die Best Execution-Grundsätze werden von der Geschäftsleitung in Zusammenarbeit mit dem Compliancebeauftragten erstellt und überwacht. Eine Überprüfung erfolgt mindestens jährlich.

Die Überprüfung erfolgt anhand von Stichproben, die zufällig ausgewählt werden. Dabei wird abgeglichen, ob das tatsächlich für den Kunden in der Vergangenheit erzielte Ergebnis am Maßstab des Gesamtentgelts an einem anderen Ausführungsort besser zur Ausführung gelangt wäre. Die Überprüfung erfolgt nicht anhand unverbindlicher Informationen, sondern anhand konkret zustande gekommener Kurse, die gegebenenfalls von dem jeweiligen Ausführungsplatz zu beschaffen sind, sofern sie nicht über allgemein zugängliche Quellen verfügbar gemacht werden können.

Beschwerden

Beschwerden können Sie uns gerne telefonisch, schriftlich, per Telefax oder postalisch unter folgenden Kontaktdaten übermitteln:

TOP Vermögen AG

Beschwerdemanagement

Maximilianstraße 4b

82319 Starnberg

Email: team@topvermoegen-starnberg.de

Im Rahmen Ihrer Beschwerde sollten Sie uns u.a. den Anlass und die Details der Beschwerde sowie Ihren Namen und Kontaktmöglichkeiten, über die wir Sie erreichen können, nennen.

Sie erhalten unverzüglich nach Erhalt eine Bestätigung in Textform über den Eingang Ihrer Beschwerde. Wir werden uns anschließend bemühen, Ihr Anliegen möglichst schnell zu klären und dazu Stellung zu nehmen. Sollte dies nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen möglich sein, erhalten Sie in Textform von uns einen Zwischenbescheid. Spätestens vier Wochen nach Eingang Ihrer Beschwerde erhalten Sie dann eine abschließende Stellungnahme zu Ihrem Anliegen. Sollte dies in Einzelfällen nicht möglich sein, teilen wir Ihnen die Gründe dafür und ein endgültiges Datum für die Stellungnahme mit.

Die TOP Vermögen AG ist Mitglied im Verband unabhängiger Vermögensverwalter (VuV), der eine Schlichtungsstelle führt, bei der Sie ein Schlichtungsverfahren beantragen können:

VuV-Ombudsstelle

Stresemannallee 30

60596 Frankfurt am Main

http://vuv-ombudsstelle.de/


Hinweis gemäß Instituts-Vergütungsverordnung (InstitutsVergV)

Die TOP Vermögen AG ist auf Grund ihrer Größe, Bilanzsumme und Art der Tätigkeit als kleines Wertpapierinstitut eingestuft.

Die Gesellschaft ist deshalb kein bedeutendes Institut i.S. von § 1 Abs. 2 InstitutsVergV. Sie ist nicht systemrelevant und nimmt bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen keine Kundengelder oder Wertpapiere der Kunden entgegen. Für kleine Wertpapierinstitute gibt es keine gesetzlichen Anforderungen an die Vergütungssysteme.

Das Vergütungssystem der Gesellschaft ist angemessen und auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet. Die Vergütungsregelungen stimmen mit den strategischen Zielsetzungen der Gesellschaft überein, die Kundeninteressen stehen für die TOP Vermögen AG immer im Mittelpunkt des Denkens und Handelns. Eine Überprüfung des Vergütungssystems findet jährlich statt.

Das Vergütungssystem der Gesellschaft sieht grundsätzlich feste und variable Bestandteile im Rahmen der Vergütungen für Mitarbeiter und Vorstände vor. Der feste Vergütungsbestandteil stellt die Grundversorgung der Mitarbeiter sicher. Eine signifikante Abhängigkeit der Mitarbeiter von einer etwaigen variablen Vergütung kann ausgeschlossen werden.

Mitwirkungspolitik

Wir sind ein Vermögensverwalter i.S.d. § 134a Abs. 1 Nr. 2 AktG und müssen deshalb die Vorschriften der §§ 134b und 134c AktG erfüllen und unsere Mitwirkungspolitik im Sinne des § 134b Abs. 1 AktG beschreiben und veröffentlichen.

Wir nehmen keine Aktionärsrechte unserer Kunden wahr. Es werden keine Hauptversammlungen besucht, keine Stimmrechte für Kunden ausgeübt, Mitteilungen von Aktiengesellschaften nur im Rahmen von Pflichtmitteilungen zur Kenntnis genommen und weder mit der Gesellschaft noch mit anderen Aktionären aktiv kommuniziert. Diese Aussagen gelten jeweils für individuelle Vermögensverwaltungsmandate über Einzeldepots.

Daher wurde die Mitwirkungspolitik für individuelle Vermögensverwaltungsmandate über Einzeldepots wie folgt festgelegt:

1. Wir üben keine Aktionärsrechte i.S.d. § 134b Abs. 1 Nr. 1 AktG aus, die auf einer Mitwirkung in der Gesellschaft basieren. Insbesondere werden keine in Bezug auf die Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften bezogenen Rechte wahrgenommen. Das Recht auf einen Gewinnanteil i.S.d. §§ 60ff. AktG sowie auf Bezugsrechte wird in Rücksprache mit den Kunden wahrgenommen.

2. Die Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Gesellschaften i.S.d. § 134b Abs. 1 Nr. 2 AktG erfolgt durch Kenntnisnahme der gesetzlich angeordneten Berichterstattung der Gesellschaften in Finanzberichten sowie Adhoc-Mitteilungen.

3. Ein Meinungsaustausch mit Gesellschaftsorganen und/oder Interessenträgern der Gesellschaft i.S.d. § 134b Abs. 1 Nr. 3 AktG findet nicht statt.

4. Eine Zusammenarbeit mit anderen Aktionären i.S.d. § 134b Abs. 1 Nr. 4 AktG findet nicht statt.

5. Beim Auftreten von Interessenkonflikten i.S.d. § 134b Abs. 1 Nr. 5 AktG werden diese gegenüber den Betroffenen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen offengelegt und das weitere Vorgehen mit den Betroffenen abgeklärt. Interessenskonflikte hat es seit Unternehmensgründung vor über 22 Jahren bisher nicht gegeben.

6. Die jährliche Berichterstattung über die Umsetzung der Mitwirkungspolitik i.S.d. § 134b Abs. 2 AktG unterbleibt, da keine entsprechende Rechtewahrnehmung erfolgt.

7. Die Veröffentlichung des Abstimmungsverhaltens i.S.d. § 134b Abs. 3 AktG unterbleibt, da keine Teilnahme an Abstimmungen erfolgt.

Für die von uns gemanagten Publikumsfonds verweisen wir auf die Mitwirkungsberichte bzw. das Abstimmungsverhalten der Kapitalverwaltungsgesellschaft unserer Fonds:

Axxion: https://www.axxion.lu/fileadmin/user_upload/Anlegerinformationen/202106_Mitwirkungspolitik.pdf


Interessenkonflikt-Policy

1. Grundsatz

Finanzdienstleister sind gesetzlich verpflichtet, wirksame und organisatorische Vorkehrungen zur Erkennung und Vermeidung von Interessenkonflikten zu treffen. Dazu zählen das Aufzeigen möglicher Interessenkonflikte, die schriftliche Niederlegung von Grundsätzen für den Umgang und die Beachtung der Regelungen im Umgang mit möglichen Interessenkonflikten. Ein Interessenkonflikt liegt vor, wenn bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen widerstreitende Interessen zwischen dem Auftraggeber eines Wertpapierdienstleistungsunternehmen einerseits und dem jeweiligen Wertpapierdienstleistungsunternehmen oder ihm zuzurechnenden Personen oder anderen Kunden des Wertpapierdienstleistungsunternehmens andererseits bestehen, welche die Erbringung solcher Dienstleistungen zum Nachteil des Auftraggebers eventuell beeinträchtigen könnten. Der Auftragnehmer hat die nachfolgenden Vorkehrungen getroffen, damit mögliche Interessenkonflikte nicht zu einem Nachteil des Auftraggebers führen. Auf die verbleibenden Interessenkonflikte weisen wir hin.

2. (Potentielle) Interessenkonflikte

Interessenkonflikte können sich insbesondere in folgenden Konstellationen ergeben:

• Bei der Umsetzung von Kauf-oder Verkaufsentscheidungen für mehr als einen Kunden.

• Bei Dispositionen/Empfehlungen aus dem eigenen (Umsatz-) Interesse durch Absatz von Finanzinstrumenten.

• Widerstreitende Interessen der Kunden bei Kauf- und Verkaufsabsicht, wenn das Geschäft zwischen den Kunden abgewickelt wird.

• Es könnten Mitarbeiter für sich selbst oder für nahestehende Dritte Finanzinstrumente in der Absicht erwerben, diese anschließend für Kunden zu erwerben, um so den Preis „nach oben“ zu treiben.

• Teile der Gehälter der Geschäftsleitung und der Vermögensverwalter/Berater richten sich nach der gesamten Geschäftsentwicklung oder den Einnahmen, die der jeweilige Vermögensverwalter/Berater für die TOP Vermögen AG erzielt.

• Dritte könnten Mitarbeiter der TOP Vermögen AG durch das Gewähren von direkten Vorteilen beeinflussen, Kundeninteressen zu verletzen.

• Dispositionen zu empfehlen, die nicht im Kundeninteresse sondern im Provisionsinteresse liegen.

• Durch die Vereinbarung einer performanceabhängigen Vergütung kann der Anreiz geschaffen werden, höhere Risiken einzugehen.

3. Vorkehrungen für den Umgang mit Interessenkonflikten

Die TOP Vermögen AG erbringt die Wertpapierdienstleistung der Vermögensverwaltung und Anlageberatung.

Zur Vermeidung der Beeinflussung der Auftragsausführung für Kunden durch sachfremde Interessen, haben sich die TOP Vermögen AG und ihre Mitarbeiter auf hohe ethische Standards verpflichtet.

Die TOP Vermögen AG erwartet als ehrbarer Kaufmann jederzeit Sorgfalt und Redlichkeit, rechtmäßiges und professionelles Handeln, die Beachtung von Marktstandards, und insbesondere die Beachtung des Kundeninteresses.

Die Geschäftsleitung der TOP Vermögen AG ist für die Identifikation, die Vermeidung und das Management von Interessenkonflikten direkt zuständig.

TOP Vermögen ergreift unter anderem die folgenden Maßnahmen, um Interessenkonflikte zu entschärfen:

• Regelungen für die Zuteilung und Reihenfolge von Orderausführungen, in der Regel Sammelorders (Blockorder), wird die Order nicht zu einem einheitlichen Kurswert, sondern zu verschiedenen Kursen ausgeführt, so bildet die Depotbank der TOP Vermögen AG das arithmetische Mittel aus sämtlichen Transaktionen.

• Im Zusammenhang mit der Durchführung der Vermögensverwaltung erhält der Auftragnehmer von Dritten keine monetären Vorteile, nicht-monetäre Vorteile werden nur im gesetzlich zulässigen Maß der Geringfügigkeit entgegengenommen.

• Der Interessenkonflikt bei der Abwicklung von Transaktionen zwischen Depots verschiedene Kunden wird dadurch ausgeschlossen, dass Transaktionen ausschließlich über die Börse abgewickelt werden.

• Die Mitarbeiter werden ausdrücklich auf das Verbot und die Strafbarkeit von Kursmanipulationen und dem so genannten Scalping hingewiesen. Durch Arbeitsanweisungen, die die Mitarbeiter als verbindlich akzeptieren, werden solche Vorgehensweisen ausdrücklich verboten.

• Den Mitarbeitern ist die Annahme von Vergütungen von anderer Seite als der TOP Vermögen AG untersagt. In Arbeitsanweisungen werden die Mitarbeiter auf mögliche arbeitsrechtliche Konsequenzen im Falle von Verstößen und mögliche Schadensersatzansprüche hingewiesen.

• In der Anlageberatung könnte ein Anreiz bestehen, Dispositionen zu empfehlen, die nicht im Kundeninteresse, sondern im Provisionsinteresse liegen. Ein derartiges Verhalten ist den Beratern nach dem Wertpapierhandelsgesetz untersagt und hausintern durch Arbeitsanweisung ausdrücklich verboten. Sämtliche Mitarbeiter, die als Kundenberater tätig sind, wurden hierauf hingewiesen, sie wissen daher, dass sie ausschließlich dem Kundeninteresse verpflichtet sind.

• Bei der Vermögensverwaltung kann im Falle der Vereinbarung einer performanceabhängigen Vergütung ein Interessenskonflikt entstehen. Es wäre denkbar, dass zur Erzielung einer möglichst hohen Performance und damit einer erhöhten Vergütung höhere Risiken eingegangen werden. Die TOP Vermögen AG hat die Vermögensverwalter durch Arbeitsanweisungen strikt angewiesen, primär die Kundeninteressen zu wahren.

• Regelmäßige Schulungen von Mitarbeitern

• Laufende Überwachung der Mitarbeiter hinsichtlich der Einhaltung gesetzlicher und interner Vorgaben

4. Besondere Hinweise hinsichtlich ausgewählter Interessenkonflikte

Trotz dieser weitreichenden Vorkehrungen, lassen sich nicht sämtliche Interessenkonflikte vollständig vermeiden. Nachfolgend informieren wir Sie daher über Interessenkonflikte, die trotz unserer vielfältigen Vorkehrungen nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eliminiert werden können:

• Die TOP Vermögen AG erhält gelegentlich und in geringfügigem Maße von Produktemittenten/-initiatoren und/oder sonstigen Dritten Informations- und Weiterbildungsmaßnahmen, Produktbroschüren und andere Informationsunterlagen oder -medien, sowie zum Teil technische Dienste und Ausrüstung für den Zugriff auf Drittinformations- und -verbreitungssysteme kostengünstig oder kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Entgegennahme solcher Zuwendungen kann einen Interessenkonflikt begründen.

• Dem Interessenkonflikt, dass gleichgerichtete Orders für Kunden mglw. nicht alle gleichzeitig ausgeführt werden können, begegnet die TOP Vermögen AG mit Organisationsvorschriften, dass Sammelorders erteilt werden. Hierdurch kann der Interessenkonflikt reduziert werden, er kann aber nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden.

• Zwischen Vermögensverwaltungskunden und Beratungskunden gilt, dass bei Beratungskunden zunächst die Kundenentscheidung eingeholt werden muss, so dass die TOP Vermögen AG im Regelfall zuerst die Orders für Verwaltungskunden aufgibt.

• Durch Arbeitsanweisungen und regelmäßige Kontrollen versucht TOP Vermögen Interessenkonflikte, wie beschrieben nach Kräften zu reduzieren, sie können aber nicht mit Sicherheit vollständig ausgeschlossen werden.

• Die TOP Vermögen AG betreibt großen organisatorischen Aufwand, zuverlässige Mitarbeiter zu beschäftigen und fortwährend zu überwachen. Das Risiko, dass Kundeninteressen verletzt werden, wird dadurch so weit, wie eben möglich reduziert, gänzlich auszuschließen ist dies nicht.


Der Vermögensverwalter ist für Zwecke der gesetzlichen Anlegerentschädigung der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) zugeordnet. Alle Wertpapierhandelsunternehmen sind seit 1998 gesetzlich verpflichtet, ihre Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften durch Zugehörigkeit zu einer Entschädigungseinrichtung zu sichern. Die EdW leistet eine Entschädigung nach der Maßgabe des Anlegerentschädigungsgesetzes (AnlEntG), wenn ein zugeordnetes Wertpapierhandelsunternehmen in finanzielle Schwierigkeiten gerät und nicht mehr in der Lage ist, seine Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften gegenüber seinen Kunden zu erfüllen. Wann diese Voraussetzung gegeben ist, stellt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) fest und veröffentlicht diese Feststellung im Bundesanzeiger. Eine Entschädigung aus Wertpapiergeschäften nach dem AnlEntG kommt dann in Betracht, wenn das Institut pflichtwidrig nicht im Stande ist, im Eigentum des Anlegers befindliche und für ihn verwahrte Wertpapiere zurückzugeben. Der Entschädigungsanspruch des Kunden richtet sich nach Höhe und Umfang der ihm gegenüber bestehenden Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften unter Berücksichtigung etwaiger Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte des Instituts. Ein Entschädigungsanspruch besteht nicht, soweit Gelder nicht auf die Währung eines Staates des europäischen Wirtschaftsraumes auf Euro lauten. Weitere Ausnahmen sind in § 3 AnlEntG geregelt. Der Entschädigungsanspruch des Kunden ist derzeit der Höhe nach begrenzt auf 90 % der Verbindlichkeiten der Bank aus Wertpapiergeschäften und den Gegenwert von €20.000. Nicht geschützt sind Forderungen, über die das Institut Inhaber- und Orderschuldverschreibungen ausgestellt hat, sowie Verbindlichkeiten aus eigenen Wechseln. Auch Ansprüche auf Schadensersatz aus Beratungsfehlern sind nicht abgedeckt. Nicht geschützt sind Forderungen bestimmter Anleger nach § 3 Abs. 2 AnlEntG, wie z. B. Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen, Kapitalanlage-gesellschaften, mittelgroßer und großer Kapitalgesellschaften im Sinne von § 267 Abs. 2 und Abs. 3 Handelsgesetzbuch sowie Forderungen der öffentlichen Hand. Entschädigungsansprüche sind schriftlich binnen eines Jahres nach Unterrichtung über den Entschädigungsfall bei der Entschädigungseinrichtung anzumelden. Weitere Informationen zur Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) finden Sie unter: www.e-d-w.de