Rechtshinweise

 

Unsere Konditionsgestaltung ist fair und transparent. Die Interessen unserer Kunden stehen jederzeit im Mittelpunkt unseres Handelns. Das Vermögensverwaltungshonorar errechnet sich aus dem durchschnittlich verwalteten Vermögen p.a.. Auf Kundenwunsch bieten wir einen reduzierten Honorarsatz in Verbindung mit einer Gewinnbeteiligung an. Die Gewichtung dieser beiden Komponenten wird gemeinsam vereinbart.

Einhaltung der EU-Ratingverordnung:

Für den Fall, dass wir unseren Entscheidungen im Rahmen des Wertpapierdienstleistungsgeschäfts externe Ratings zu Grunde legen, verwenden wir ausschließlich Ratings von ESMA – Registrierten Ratingagenturen in der EU oder den EWR Staaten.

Wir stützen uns nicht automatisch auf externe Ratings. Bei der Auswahl der eingesetzten oder vermittelten Finanzinstrumente setzen wir auch ein internes Research ein, das durch die Geschäftsleitung persönlich überwacht wird. Hierzu tragen wir entsprechende Daten aus frei zugängigen Kapitalmarktinformationen zusammen und nehmen Analysen vor. Zur Informationsgewinnung nutzen wir insbesondere Research namhafter Unternehmen.

Bei Anleihen sind dies insbesondere S&P, Moodys und Fitch. Ratings von Ratingagenturen die ihren Sitz nicht in der europäischen Union haben und nicht gemäß der EU-Ratingverordnung registriert sind, dürfen wir selbstverständlich auf Grund einer EU-Vorschrift nicht verwenden. Im Zweifelsfall können Sie gerne unseren Compliance Beauftragten kontaktieren.

Nutzungsberechtigung

Die TOP Vermögen AG räumt Ihnen, wenn Sie diese Website besuchen, eine widerrufliche, nicht exklusive, nicht übertragbare und beschränkte Erlaubnis zur Benutzung der Website ein. Dies gilt nur, wenn Sie diese Nutzungsbedingungen anerkennen und die darin aufgestellten Einschränkungen einhalten. Es ist nicht gestattet, den Betrieb der Website zu unterbrechen oder hierauf Einfluss zu nehmen.

Sämtliche Inhalte dieser Website sind in deutscher Sprache gefasst und richten sich ausschließlich an Kunden, die ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Keine Gewähr für Inhalte

Die TOP Vermögen AG prüft und aktualisiert ständig die Informationen ihrer Website. Trotz aller Sorgfalt können sich die Daten inzwischen verändert haben. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen und Daten ist ausgeschlossen. Dies gilt ebenso für alle anderen Websites, auf die mittels Hyperlink verwiesen wird. Die TOP Vermögen AG ist für den Inhalt der Websites, die mittels einer solchen Verbindung erreicht werden, ebenfalls nicht verantwortlich

Disclaimer

Die Informationen auf dieser Website dienen ausschließlich Ihrer eigenverantwortlichen Unterrichtung. Sie stellen weder eine Anlageberatung, noch eine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Auch sind damit kein Angebot, keine Empfehlung und keine Aufforderung zum Treffen von Anlageentscheidungen jedweder Art verbunden. Bevor Sie eine Anlageentscheidung treffen, sollten Sie geeigneten und fachkundigen Rat einholen. Aufträge für den Erwerb von Investmentfondsanteilen, auf die auf dieser Website Bezug genommen wird, dürfen nur auf der Grundlage der aktuellen Verkaufsunterlagen erfolgen, die sich auf das jeweilige Investment beziehen. Bitte lesen Sie diese Unterlagen sorgfältig durch, bevor sie Ihre Investmententscheidung treffen.

Bitte beachten Sie, dass der Wert einer Vermögensanlage sowohl steigen als auch fallen kann. Anleger müssen deshalb bereit und in der Lage sein, Verluste des eingesetzten Kapitals hinzunehmen. Anlageergebnisse aus der Vergangenheit lassen keine Rückschlüsse auf die zukünftige Wertentwicklung zu.

Urheber- und Schutzrechte

Inhalt und Struktur unserer Internetseiten sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung von Informationen oder Daten, insbesondere die Verwendung von Texten, Textteilen oder Bildmaterial, bedarf der vorherigen Zustimmung der TOP Vermögen AG. Die Einrichtung eines Hyper- oder Inlinelinks von einer anderen Website auf unsere Website ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung untersagt.

Verschiedenes

Die TOP Vermögen AG behält sich vor, ohne Ankündigung Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Informationen oder Daten vorzunehmen. Das Nutzungsverhältnis der Website der TOP Vermögen AG unterliegt deutschem Recht. Als Gerichtsstand wird – soweit rechtlich zulässig – München vereinbart. Sollte zu irgendeiner Zeit eine Bestimmung (oder ein Teil einer Bestimmung) dieser Bedingungen nach den Rechtsnormen einer Rechtsordnung rechtswidrig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so bleiben die Rechtmäßigkeit, Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen (oder der übrigen Teile dieser Bestimmung) dieser Bedingungen in dieser oder einer anderen Rechtsordnung davon unberührt.

Grundsätze für die Ausführung von Aufträgen in Finanzinstrumenten Best-Execution-Policy für Privatkunden

Die TOP Vermögen AG hat sich Grundsätze für die bestmögliche Ausführung von Kundenaufträgen nach § 82 WpHG, Art. 64 ff. DV 2017/565 gegeben. Diese sind zwingend von allen Mitarbeitern einzuhalten, sofern nicht eine vorrangige Kundenweisung vorliegt. Im Ergebnis kann daher der Kundenbetreuer den Ausführungsplatz nicht im eigenen Ermessen bestimmen. Die sogenannten Best Execution-Grundsätze werden dem Kunden im Rahmen des Vertragsmaterials mitgeteilt. Im Privatkundengeschäft haben sich die Grundsätze stets am bestmöglichen Ergebnis im Hinblick auf das Gesamtentgelt zu orientieren.

Im Rahmen der allgemeinen Verpflichtung des Vermögensverwalters zur Wahrung der Interessen des Kunden hat der Vermögensverwalter Vorkehrungen getroffen, um sicherzustellen, dass bei Verfügungen das bestmögliche Ergebnis für den Kunden erzielt wird.

Das bestmögliche Ergebnis wird primär am Maßstab des Gesamtentgelts gemessen, d. h. am Maßstab des Kauf- oder Verkaufspreises des jeweiligen Finanzinstruments sowie der mit der Auftragsausführung verbundenen Kosten. Andere Faktoren, wie zum Beispiel Schnelligkeit und Wahrscheinlichkeit der Auftragsausführung, werden berücksichtigt, wenn sie dazu beitragen, das bestmögliche Gesamtentgelt zu erreichen. Soweit anhand des Gesamtentgelts keine Entscheidung getroffen werden kann, da dieses an verschiedenen Ausführungsorten gleich ist, sind die Wahrscheinlichkeit der Ausführung und die Schnelligkeit der Ausführung als Kriterien maßgeblich.

Um sicherzustellen, dass das bestmögliche Ergebnis für die Kunden erzielt wird, nutzt die TOP Vermögen AG bevorzugt die Handelssysteme der folgenden Depotbanken:

• DAB BNP Paribas (BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland)

• V-Bank AG

• Deutsche Bank AG

• Aquila AG

• Hello Bank – BNP Paribas S.A. Niederlassung Österreich

Die Best Execution-Grundsätze werden von der Geschäftsleitung in Zusammenarbeit mit dem Compliancebeauftragten erstellt und überwacht. Eine Überprüfung erfolgt mindestens jährlich.

Die Überprüfung erfolgt anhand von Stichproben, die zufällig ausgewählt werden. Dabei wird abgeglichen, ob das tatsächlich für den Kunden in der Vergangenheit erzielte Ergebnis am Maßstab des Gesamtentgelts an einem anderen Ausführungsort besser zur Ausführung gelangt wäre. Die Überprüfung erfolgt nicht anhand unverbindlicher Informationen, sondern anhand konkret zustande gekommener Kurse, die gegebenenfalls von dem jeweiligen Ausführungsplatz zu beschaffen sind, sofern sie nicht über allgemein zugängliche Quellen verfügbar gemacht werden können.

Beschwerden

Beschwerden können Sie uns gerne telefonisch, schriftlich, per Telefax oder postalisch unter folgenden Kontaktdaten übermitteln:

TOP Vermögen AG

Beschwerdemanagement

Maximilianstraße 4b

82319 Starnberg

Email: team@topvermoegen-starnberg.de

Im Rahmen Ihrer Beschwerde sollten Sie uns u.a. den Anlass und die Details der Beschwerde sowie Ihren Namen und Kontaktmöglichkeiten, über die wir Sie erreichen können, nennen.

Sie erhalten unverzüglich nach Erhalt eine Bestätigung in Textform über den Eingang Ihrer Beschwerde. Wir werden uns anschließend bemühen, Ihr Anliegen möglichst schnell zu klären und dazu Stellung zu nehmen. Sollte dies nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen möglich sein, erhalten Sie in Textform von uns einen Zwischenbescheid. Spätestens vier Wochen nach Eingang Ihrer Beschwerde erhalten Sie dann eine abschließende Stellungnahme zu Ihrem Anliegen. Sollte dies in Einzelfällen nicht möglich sein, teilen wir Ihnen die Gründe dafür und ein endgültiges Datum für die Stellungnahme mit.

Die TOP Vermögen AG ist Mitglied im Verband unabhängiger Vermögensverwalter (VuV), der eine Schlichtungsstelle führt, bei der Sie ein Schlichtungsverfahren beantragen können:

VuV-Ombudsstelle

Stresemannallee 30

60596 Frankfurt am Main

http://vuv-ombudsstelle.de/


Hinweis gemäß Instituts-Vergütungsverordnung (InstitutsVergV)

Die TOP Vermögen AG ist auf Grund ihrer Größe, Bilanzsumme und Art der Tätigkeit als kleines Wertpapierinstitut eingestuft.

Die Gesellschaft ist deshalb kein bedeutendes Institut i.S. von § 1 Abs. 2 InstitutsVergV. Sie ist nicht systemrelevant und nimmt bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen keine Kundengelder oder Wertpapiere der Kunden entgegen. Für kleine Wertpapierinstitute gibt es keine gesetzlichen Anforderungen an die Vergütungssysteme.

Das Vergütungssystem der Gesellschaft ist angemessen und auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet. Die Vergütungsregelungen stimmen mit den strategischen Zielsetzungen der Gesellschaft überein, die Kundeninteressen stehen für die TOP Vermögen AG immer im Mittelpunkt des Denkens und Handelns. Eine Überprüfung des Vergütungssystems findet jährlich statt.

Das Vergütungssystem der Gesellschaft sieht grundsätzlich feste und variable Bestandteile im Rahmen der Vergütungen für Mitarbeiter und Vorstände vor. Der feste Vergütungsbestandteil stellt die Grundversorgung der Mitarbeiter sicher. Eine signifikante Abhängigkeit der Mitarbeiter von einer etwaigen variablen Vergütung kann ausgeschlossen werden.

Mitwirkungspolitik

Wir sind ein Vermögensverwalter i.S.d. § 134a Abs. 1 Nr. 2 AktG und müssen deshalb die Vorschriften der §§ 134b und 134c AktG erfüllen und unsere Mitwirkungspolitik im Sinne des § 134b Abs. 1 AktG beschreiben und veröffentlichen.

Wir nehmen keine Aktionärsrechte unserer Kunden wahr. Es werden keine Hauptversammlungen besucht, keine Stimmrechte für Kunden ausgeübt, Mitteilungen von Aktiengesellschaften nur im Rahmen von Pflichtmitteilungen zur Kenntnis genommen und weder mit der Gesellschaft noch mit anderen Aktionären aktiv kommuniziert. Diese Aussagen gelten jeweils für individuelle Vermögensverwaltungsmandate über Einzeldepots.

Daher wurde die Mitwirkungspolitik für individuelle Vermögensverwaltungsmandate über Einzeldepots wie folgt festgelegt:

1. Wir üben keine Aktionärsrechte i.S.d. § 134b Abs. 1 Nr. 1 AktG aus, die auf einer Mitwirkung in der Gesellschaft basieren. Insbesondere werden keine in Bezug auf die Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften bezogenen Rechte wahrgenommen. Das Recht auf einen Gewinnanteil i.S.d. §§ 60ff. AktG sowie auf Bezugsrechte wird in Rücksprache mit den Kunden wahrgenommen.

2. Die Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Gesellschaften i.S.d. § 134b Abs. 1 Nr. 2 AktG erfolgt durch Kenntnisnahme der gesetzlich angeordneten Berichterstattung der Gesellschaften in Finanzberichten sowie Adhoc-Mitteilungen.

3. Ein Meinungsaustausch mit Gesellschaftsorganen und/oder Interessenträgern der Gesellschaft i.S.d. § 134b Abs. 1 Nr. 3 AktG findet nicht statt.

4. Eine Zusammenarbeit mit anderen Aktionären i.S.d. § 134b Abs. 1 Nr. 4 AktG findet nicht statt.

5. Beim Auftreten von Interessenkonflikten i.S.d. § 134b Abs. 1 Nr. 5 AktG werden diese gegenüber den Betroffenen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen offengelegt und das weitere Vorgehen mit den Betroffenen abgeklärt. Interessenskonflikte hat es seit Unternehmensgründung vor über 22 Jahren bisher nicht gegeben.

6. Die jährliche Berichterstattung über die Umsetzung der Mitwirkungspolitik i.S.d. § 134b Abs. 2 AktG unterbleibt, da keine entsprechende Rechtewahrnehmung erfolgt.

7. Die Veröffentlichung des Abstimmungsverhaltens i.S.d. § 134b Abs. 3 AktG unterbleibt, da keine Teilnahme an Abstimmungen erfolgt.

Für die von uns gemanagten Publikumsfonds verweisen wir auf die Mitwirkungsberichte bzw. das Abstimmungsverhalten der Kapitalverwaltungsgesellschaft unserer Fonds:

Axxion: https://www.axxion.lu/fileadmin/user_upload/Anlegerinformationen/202106_Mitwirkungspolitik.pdf