Offenlegungsverordnung

 

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Art. 3 OffenlegungsVO) sind wir zu den zusätzlichen Angaben verpflichtet. Eine Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale in unseren Anlagestrategien oder für sonstige konkrete Finanzinstrumente ist nicht beabsichtigt:

Unsere Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsaspekten in den Unternehmensstrategien nach Art. 3 und Art. 4 der Offenlegungs VO, sowie Produkt-bezogene Informationen nach Art. 6 der Offenlegungs VO:

Wir weisen darauf hin, dass in unseren Unternehmensstrategien und angebotenen Produkten keine Berücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren stattfindet. Als Ursache dafür möchten wir den noch sehr unfertigen Stand der gesetzlichen Vorgaben anführen. Wir halten uns daher offen, dass wir unsere Strategien und Produkte zukünftig überarbeiten. Weiterhin weisen wir darauf hin, dass unsere weiteren Vorstellungen zum Thema Nachhaltigkeit in den Unternehmensstrategien und angebotenen Produkte nicht im Einklang stehen mit den EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

• Als Unternehmen möchten wir einen Beitrag leisten zu einem nachhaltigen, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel, insbesondere die Risiken der Auswirkungen des Klimawandels zu verringern. Neben der Beachtung von Nachhaltigkeitszielen in unserer Unternehmensorganisation selbst sehen wir es als unsere Aufgabe an, auch unsere Kunden in der Ausgestaltung der zu uns bestehenden Geschäftsverbindung für Aspekte der Nachhaltigkeit zu sensibilisieren.

• Umweltbedingungen, soziale Verwerfungen und oder eine schlechte Unternehmensführung können grundsätzlich negative Auswirkungen auf den Wert der Anlagen und Vermögenswerte von Kunden haben. Diese sog. Nachhaltigkeitsrisiken können unmittelbare Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und somit auf die Reputation der Anlagen haben. Da sich derartige Entwicklungen tatsächlich nicht vollständig ausschließen lassen, haben wir für die von uns angebotenen Finanzdienstleistungen spezifische Strategien, um Nachhaltigkeitsrisiken erkennen zu können.

• Für die Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken versuchen wir Anlagen in solchen Unternehmen zu identifizieren. Mit spezifischen Ausschlusskriterien sehen wir uns auf Kundenwunsch in der Lage, Investitionsentscheidungen auf umweltbezogene, soziale oder unternehmensbezogene Werte auszurichten. Hierzu greifen wir in der Regel auf im Markt anerkannte Bewertungsmethoden zurück.

• Die geeigneten Anlagen zu identifizieren kann zur Folge haben, dass wir in ETF oder Investmentfonds investieren, die der Anlagepolitik bereits mit einem zuverlässigen und anerkannten Nachhaltigkeits-Filter zur Reduktion von Nachhaltigkeitsrisiken ausgestattet ist. Die Identifikation geeigneter Anlagen zur Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken kann auch darin bestehen, dass wir für die Produktauswahl in der Vermögensverwaltung auf anerkannte Rating-Agenturen zurückgreifen. Die konkreten Lösungen ergeben sich aus den individuellen Vereinbarungen.

• Die Strategien unseres Unternehmens zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken fließen auch in die unternehmensinternen Organisationsrichtlinien ein und sind von den Portfoliomanagern (Vermögensbetreuern) zu beachten. Insoweit steht die Vergütungspolitik im Einklang mit unseren Strategien zur Kontrolle von Nachhaltigkeitsaspekten. Der Artikel 5 der OffenlegungsVO wird dabei berücksichtigt.